Genossenschaftliche Grundsätze

Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft handeln typischerweise nach den  genossenschaftlichen Grundsätzen:

der Selbsthilfe: Selbsthilfe bedeutet, dass sich die Mitglieder einer Genossenschaft frei von jedem Zwang aufgrund eigener Initiativen zur Wahrung gleicher oder ähnlich gelagerter wirtschaftlicher Interessen zusammenschließen.

der Selbstverwaltung: Selbstverwaltung bedeutet, dass die innere Ordnung des Unternehmens durch die gewählten Organe wie Vorstand und Aufsichtsrat auf der Basis demokratischer Entscheidungen vorgenommen wird.

der Selbstverantwortung- und Selbsterhaltung: Selbsterhaltung bedeutet, dass das genossenschaftliche Unternehmen für die Existenz und den Erhalt selbst verantwortlich ist. Die Mitglieder müssen das erforderliche Kapital erbringen, um das Unternehmen am Leben zu erhalten.

der Identität: Die Besonderheit der Genossenschaft ist, dass es eine Identität gibt zwischen Anteilseignern und Kunden der Gesellschaft.