20 Gründe für eine Wohngenossenschaft

  • Die Versorgung der Mitglieder mit preiswertem Wohnraum steht im Mittelpunkt der Wohngenossenschaft. Zudem ist die Wohngenossenschaft eine kostengünstige Eigentumsbildung.

  • Beim Kauf einer Eigentumswohnung fallen für Notar- und Gerichtsgebühren und Grunderwerbssteuer ca. 7 % des Kaufpreises an. Bei der Wohnungsgenossenschaft fallen keine Erwerbsnebenkosten an.

  • Die Gefahr von einem Wohnungseigentümer auf Eigenbedarf gekündigt zu werden, besteht bei der Wohngenossenschaft nicht, da ein lebenslanges vererbbares Dauernutzungsrecht besteht.

  • Die Mitglieder der Wohngenossenschaft unterliegen keiner persönlichen Haftung bei der Projektfinanzierung. Es besteht ausschließlich eine Beschränkung der Haftung auf die Genossenschaftsanteile, die Wohngenossenschaft haftet nur mit Ihrem Vermögen.

  • Eine Wohngenossenschaft hat eine gesetzliche Prüfungspflicht durch einen Genossenschaftsverband, wodurch eine hohe Sicherheit und Kontrolle für die Mitglieder entsteht.

  • Die Wohngenossenschaft ist Eigentümer von Grund und Gebäude – daher ist keine Veräußerung ohne Zustimmung der Mitglieder möglich.

  • Auch das Mitglied einer Wohngenossenschaft hat die Möglichkeit, Wohngeld in Anspruch zu nehmen.

  • Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung sind die Leitgedanken bei einer Wohngenossenschaft.

  • Jedes Mitglied hat eine Stimme.

  • Mitgliederförderung statt Gewinnmaximierung ist ein weiterer Leitgedanke.

  • Die Bewohner setzen sich mit ihren eigenen Ansprüchen und Wünschen zum Haus oder dem Wohnen im Haus direkt auseinander, so dass gemeinsame wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse gedeckt werden können. Eine nachhaltige Sicherung der Projektidee ist somit gewährleistet.
     

  • Die Bewohner regeln das Zusammenlegen selbst, wobei beständige / eigenverantwortliche Mietergemeinschaften mit geringer Fluktuation entstehen, da hohe Identifikation mit dem Projekt / Haus gegeben ist.

  • Es besteht eine Flexibilität hinsichtlich des Ein- und Austritts von Mitgliedern. Der Austritt aus der Wohngenossenschaft ist durch Kündigung oder Übertragung der Anteile möglich. Die Anteile werden zu 100 % wieder zurückgezahlt. Ein Notar ist für die Abwicklung nicht erforderlich, wie es beim Verkauf einer Eigentumswohnung zwingend erforderlich ist. Dies ist auch in Zukunft eine deutlich kostengünstigere Lösung als bei den Eigentumswohnungen, da hierbei keine Erwerbsnebenkosten von zur Zeit 7 % zu zahlen sind.

  • Dominanz durch Einzelne ist ausgeschlossen.

  • Genossenschaftliches Wohnen ist ein langfristiges und sicheres Wohnen zu selbstbestimmbaren Mieten.

  • Mischung von verschiedenen Einkommensformen ist möglich, da sich nicht jeder den Kauf einer Eigentumswohnung leisten kann. Wer verschuldet sich schon gerne im Alter.

  • Die Mitglieder haben ein Mitwirkungsrecht bei der Mitgliederförderung, zudem sind die Höhe von Kapitalbeteiligungen und Stimmrechten festgelegt.

  • Weitestgehende Mitwirkung an der Planung und Gestaltung haben die Mitglieder, so dass auch noch individuelle Wünsche erfüllt werden können

  • Durch die Einbeziehung der Mitglieder schon in der Planungs- und Gründungsphase entsteht eine größtmögliche Kostensicherheit und eine laufende Kostenkontrolle.

  • Eine Wohngenossenschaft hat nachweislich einen guten Einfluss auf das umgebende Wohnquartier.

  • Bewohner übernehmen einen Teil der Verwaltung und suchen bei Wohnungswechseln selbst Nachfolgenutzer aus – geringes Mietausfallrisiko.