Genossenschaftliche Wohnprojekte

Für wen sind genossenschaftliche Wohnprojekte interessant?
In Wohnprojekten finden sich Menschen zusammen, um gemeinschaftlich, selbstbestimmt und kostengünstig zu wohnen. Sie bauen oder kaufen miteinander ein Haus oder Häuser mit verschiedenen Wohnungen oder mehrere gemeinsame Wohnungen in einem Haus.

Die Art und Weise des Zusammenlebens wird selbst bestimmt, so wird auch selbst darüber entschieden, wer in ihrem Wohnprojekt leben soll.

Wohnprojekte in Genossenschaftsform gibt es für

  • Jung und Alt
  • Alleinlebende
  • junge Familien
  • Frauen und Männer
  • nur Senioren
  • nur Frauen
  • nur Männer

Von den 2,2 Millionen Wohnungen in Deutschland beträgt der genossenschaftliche Wohnungsbestand ca. 1/3 aller Mietwohnungen.

Die Besonderheiten des genossenschaftlichen Wohnens
sind Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.

Dies wird von vielen Menschen als Basis für ein zeitgemäßes, zukunftsfähiges und dem Wunsch nach gemeinschaftlichem Wohnen ent­sprechendes Modell definiert.

Die Nachfrage und der Bedarf für die Realisierung „neuer innovativer Wohnformen“, bei denen die Gemein­schaft der Nachbarn in einem Wohnprojekt im Zentrum steht, ist insbesondere für Senio­ren interessant. Nachbarschaftliche Wohnprojekte werden gerne in einer genossenschaft­lichen Rechtsform realisiert, da sicheres und bezahlbares Wohnen ohne viel Eigen­kapital sowohl im Alter als auch in der Familiengründungsphase ein attraktives Alleinstellungsmerkmal einer generationsübergreifenden Wohnungsgenossenschaft ist.

Die Vorteile der Genossenschaft sind ideal für eine Wohnform, die für selbstorganisiertes, gemeinschaftliches Wohnen für Jung & Alt in Frage kommt. Dabei ist die Versorgung der Mitglieder mit preiswertem Wohnraum ein zentrales Element dieser Wohnform. So ist auch eine Mischung verschiedener Einkommens- und Finanzierungsformen möglich.

Ein langfristig sicheres Wohnen zu selbstbestimmbaren Mieten ist auch Beitrag zur Altersvorsorge, wobei das lebenslange vererbbare Dauerwohnrecht (nach § 31 WEG) insbesondere für Senioren eine beruhigende Situation im Alter darstellt. Die Ver­äußerung der Wohnungen darf nicht ohne Zustimmung der Mitglieder erfolgen. Damit ist die Genossenschaft auch eine risikoarme Rechtsform, da auch die Haftung auf Genossen­schaftsanteil begrenzt ist. Zudem fällt bei der Übertragung der Genossenschaftsanteile keine Grunderwerbssteuer wie bei Eigentumswohnungen an.

Für Menschen, die nicht viel Eigenkapital investieren können oder wollen, besteht die Möglich­keit doch eigentumsähnlich zu wohnen. Die KfW fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bis zu 100 % bis max. 50.000,- je Anteil.

Weitere optionale Leistungen können die Attraktivität der Genossenschaft deutlich steigern. Wie z.B. betreutes Wohnen, Gemeinschaftsraum oder Nachbarschaftstreff, Car-Sharing, Gästewohnungen, ein Handwerker- oder Hausmeisterservice oder Essen auf Rädern. Auch eine Be­treuung von Mitbewohnern, Nachbarn, Nachhilfe & Hausaufgabenbetreuung etc. können realisiert werden. In jüngster Zeit sind auch ökologisch wertvolle und finanziell interessante Projekte mit einer Gemeinschafts-Photovoltaikanlage realisiert worden, wobei der Strom größtenteils selbst verbraucht wird.

Kommunen können eine Zusammenarbeit bei der Pflege und bürgerlichen Entwicklung von Nachbarschaften in Form einer Quartiersentwicklung unterstützen.